Über uns
Die Schwingervereinigung OBERAARGAU, SVO, verbindet die Oberaargauer Schwinger und Schwingerfreunde (ehemals Schwingerveteranen Oberargau). Sie wurde 1950 gegründet.
Der Tradition verpflichtet
(Aus der Jubiläumsschrift 100 Jahre Oberaargauischer Schwingerverband)
Die Eidgenössische Schwingerveteranen-Vereinigung wurde bereits im Jahre 1936 in Zürich gegründet: In unserem Verbandsgebiet dauerte es danach noch einige Jahre bis eine derartige Institution ins Leben gerufen wurde.
Die Hauptversammlung des Oberaargauischen Schwingerverbandes beauftragte im Dezember 1949 in Herzogenbuchsee die beiden Ehrenmitglieder Willy Guldenfels und Dr. Fritz Schiller, die Bildung einer Veteranengruppe an die Hand zu nehmen. Die beiden scharten einige Gleichgesinnte um sich, bereinigten die Vorarbeiten und waren sich nach regen Diskussionen einig, die Satzungen des Eidgenössischen Veteranen-Verbandes zu übernehmen. Diese wurden der Gründungsversammlung zur Annahme empfohlen.
Gründung in Langenthal
Am 19. November 1950 wurde die Gründungsversammlung im Restaurant Hirschen in Langenthal durchgeführt. Der erste Obmann, Willy Guldenfels, konnte 24 Mitglieder begrüssen. Die Anwesenden stimmten der Traktandenliste und den vorgetragenen Satzungen zu. Diesen ist auszugsweise zu entnehmen:
Ziele und Zweck
Die Gruppe «Oberaargau» der Eidgenössischen Schwingerveteranenschaft bezweckt die Hebung und Förderung unserer nationalen Spiele sowie die Pflege der Kameradschaft. Wer aktiv geschwungen hat, dem Oberaargauischen Verband durch langjährige Treue gedient oder sich anderweitig um die Schwingerei verdient gemacht hat, einen unbescholtenen Ruf geniesst, kann nach Erreichung des 40. Altersjahres in die Vereinigung aufgenommen werden (vgl. die nachstehenden Satzungen von 1950).
Jährlich findet im Januar eine Zusammenkunft statt, die die laufenden Geschäfte erledigt und der Pflege der Kameradschaft gewidmet ist. Der Verbandspräsident des Oberaargauischen Schwingerverbandes orientiert die Veteranen über das aktuelle Geschehen im letzten Jahr. Er nimmt auch wertvolle Ratschläge der Ehemaligen entgegen.
Zur Deckung der Verwaltungskosten, der Anschaffung einer Ehrengabe für das Oberaargauische Verbandsfest sowie einer Ehrengabe an das Bernisch Kantonale Schwingfest, wenn es im Oberaargau stattfindet, wird ein bescheidener Jahresbeitrag erhoben. Die Obmannschaft besteht aus dem Obmann, dem Schriftführer und dem Säckelmeister, die jeweils für eine Amtsdauer von drei Jahren gewählt.
Gut durchdacht und bewährt
Die zum Teil selbstausgearbeiteten und zum Teil übernommenen Satzungen des Eidgenössischen Veteranenverbandes waren so gut durchdacht, dass sie auch nach 75 Jahren noch Bestand haben. Ihnen wird heute noch nachgelebt. Die Kameradschaft wird wie damals auch heute noch gepflegt und hochgehalten.
Die alljährliche Hauptversammlung findet im Januar oder Februar statt. Sie wird jeweils mit Liedern eines Jodlerklubs oder mit folkloristischen Einlagen verschönert. Rege wird das Geschehen auf den Schwingplätzen vom verflossenen Jahr diskutiert. Wenn nötig, werden mit aufbauender Kritik Verbesserungen angeregt.
Die Tagungen finden alljährlich an einem anderen Ort statt. Die Organisation wird jeweils ein Jahr im Voraus einem Schwingklub übergeben, der dann die nötigen Vorarbeiten übernimmt. Die Vereinigung bewahrt die Überlieferungen des schönen Nationalspiels und wacht aufmerksam darüber, dass moderne Strömungen mit den alten Traditionen im Einklang bleiben.
Die Tagungen des Eidgenössischen Veteranenverbandes werden von der Obmannschaft und einigen Interessierten jedes Mal besucht. So ist unsere Vereinigung über die Vorkommnisse weit über unsere Verbandsgrenzen hinaus bestens orientiert.
Satzungen der Gruppe Oberaargau der eidgenössischen Schwinger-Veteranenschaft
(Abschrift von 1950)
1. Zweck:
Die Gruppe Oberaargau der eidg. Schwinger-Veteranenschaft bezweckt die Hebung und Förderung unserer nationalen Spiele im allgemeinen und Unterstützung des Schwingens im besondern durch Beistand zur aktiven Schwingerschaft mit Rat und Tat, sodann Pflege der Kameradschaft.
2. Mitgliedschaft:
Wer aktiv geschwungen hat oder dem oberaarg. Verband durch langjährige Treue gedient oder sich anderweitig um die Schwingerei verdient gemacht hat und einen unbescholtenen Leumund hat, kann nach Erreichen des 40. Altersjahrs in die Gruppe Oberaargau der eidg. Schwinger-Veteranenschaft aufgenommen werden. Nichtschwinger und Schwingerfreunde sind als Mitglieder willkommen.
3. Organisation:
Jährlich findet eine Zusammenkunft statt, die die laufenden Geschäfte erledigt und der Pflege der Kameradschaft gewidmet ist.
4. Finanzen:
Zur Deckung der Verwaltungskosten, Anschaffung einer Ehrengabe für das oberaarg.. Verbandsfest etc. wird ein Jahresbeitrag von Fr. 2.— erhoben.
5. Obmannschaft:
Dieselbe besteht aus Obmann, dem Schriftführer und dem Säckelmeister. Die Obmannschaft wird für eine Amtsdauer von 3 Jahren gewählt.
6. Schlussbestimmung:
Allfällige Aenderungen dieser Satzungen können an der Hauptversammlung auf vorherigen Antrag beschlossen werden.
Obige Satzungen sind an der Gründungsversammlung vom 19. November 1950 angenommen und mit sofortiger Wirkung in Kraft erklärt worden.
Im Namen der eidg. Schwinger-Veteranenschaft, Gruppe Oberaargau
Der Obmann: Der Schriftenführer:
sig. W. Guldenfels Dr. F. Schiller
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